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BGH, 08.01.1954 - 5 StR 613/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 5 StR 613/53
Wie der 2. Senat in der ausführlich begründeten Entscheidung BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51] ausgeführt hat, "treibt" allerdings nur Unzucht, wer mit einem anderen unzüchtige Handlungen von einer gewissen Stärke und Dauer vornimmt. - BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 5 StR 613/53
Dies hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 1, 20) schon für die Verleitung mehrerer Kinder zur Verübung unzüchtiger Handlungen angenommen. - BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
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Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 5 StR 613/53
Die Strafkammer geht vielmehr ausdrücklich von diesem in BGHSt 2, 40 ausgesprochenen Grundsatz aus. - BGH, 14.06.1951 - 4 StR 297/51
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Auszug aus BGH, 08.01.1954 - 5 StR 613/53
Daß zwischen diesen beiden Straftaten Tateinheit möglich ist, hat der 4. Senat bereits entschieden (vgl4 StR 297/51 vom 14.6.1951, abgedruckt LM Nr. 10 zu § 73 StGB und Leitsatz JZ 1951, 600).